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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21 B PKH   

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https://dejure.org/2021,49475
LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21 B PKH (https://dejure.org/2021,49475)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2021 - L 14 AS 530/21 B PKH (https://dejure.org/2021,49475)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2021 - L 14 AS 530/21 B PKH (https://dejure.org/2021,49475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 GG, § 73a SGG, § 117 ZPO, § 118 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Erledigung der Hauptsache - Bewilligungsreife - Rechtsschutzgleichheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erledigung der Hauptsache - Bewilligungsreife - Rechtsschutzgleichheit

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH; Bewilligungsreife eines Prozesskostenhilfeantrags; Nicht erforderliche Stellungnahme einer Gegenpartei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags trotz fehlender Stellungnahme der Gegenseite

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 2111/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21
    Würde Prozesskostenhilfe im Fall der Erledigung der Hauptsache trotz Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags und trotz im Zeitpunkt der Bewilligungsreife hinreichender Erfolgsaussicht nicht gewährt, stünden Unbemittelte stets vor dem Risiko, wegen einer für sie nicht sicher vorhersehbaren Erledigung Kosten eines bis dahin an und für sich hinreichend erfolgversprechenden Verfahrens tragen zu müssen (Anschluss an BVerfG vom 16.4.2019 - 1 BvR 2111/17 = NVwZ-RR 2020, 137).

    Dieses Kostenrisiko erschwerte Unbemittelten im Vergleich zu Bemittelten den Zugang zum Rechtsschutz und verstieße gegen die verfassungsrechtlich verbürgte Rechtsschutzgleichheit (BVerfG, Beschluss vom 16. April 2019 - 1 BvR 2111/17 -, Rn. 25, juris, m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 08. Mai 2020 - L 14 AS 530/20 B PKH -, juris) setzt ein bewilligungsreifer PKH-Antrag - neben der (hier ordnungsgemäß abgegebenen, mit Belegen versehenen) Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (§ 117 Abs. 2 ZPO) - u.a. die Darstellung des Streitverhältnisses unter Angabe der Beweismittel voraus (§ 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Den zur Beurteilung der Erfolgsaussicht relevanten Sachverhalt können - und ggf. müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 08. Mai 2020 - L 14 AS 530/20 B PKH -, juris) - die Sozialgerichte somit auch der Verwaltungsakte entnehmen, ohne auf eine Stellungnahme des beklagten Sozialleistungsträgers angewiesen zu sein.

  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21
    Der Rechtschutzsuchende muss wenigstens im Kern deutlich machen, auf welche rechtliche Beanstandung er seine Klage stützt, weil nur so das Gericht die Erfolgsaussichten prüfen kann (BVerfG, Beschluss vom 14. April 2010 - 1 BvR 362/10 -, juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z.B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 -, vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - und vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - alle juris).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z.B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 -, vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - und vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - alle juris).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 2 BvR 1584/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21
    Daher dürfen die Anforderungen an die Erfolgsaussicht nicht überspannt werden; hinreichende Erfolgsaussicht ist z.B. zu bejahen, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der die PKH begehrenden Partei ausgehen wird (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 29. September 2004 - 1 BvR 1281/04 -, vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 - und vom 12. Januar 1993 - 2 BvR 1584/92 - alle juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2014 - L 6 AS 269/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Hauptsacheverfahren - Fehlen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21
    Der Erfolgsaussicht der Klage lässt sich auch nicht entgegenhalten, neben dem Antrag im Eilrechtsschutz hätte es in der vorliegenden Konstellation der bewilligten, aber nicht ausgezahlten Leistungen eines zusätzlichen Klageverfahrens nicht bedurft (so wohl Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - L 6 AS 269/13 B PKH -, juris, unter Berufung auf eine offensichtlich unveröffentlichte Entscheidung desselben Senats).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2017 - L 6 AS 197/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 14 AS 530/21
    Die hiervon abweichende Ansicht des Sozialgerichts (ebenso Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 26. September 2017 - L 6 AS 197/17 B PKH -, juris) teilt der Senat nicht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2022 - L 4 AS 1340/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit der Beschwerde

    Die Entscheidungsreife tritt regelmäßig erst nach Vorlage der vollständigen Prozesskostenhilfeunterlagen sowie nach einer Anhörung der Gegenseite mit angemessener Frist zur Stellungnahme ein (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12. September 2007, 10 C 39.07, Rn. 1; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 7. März 2012, XII ZB 391/10, Rn. 19;Beschluss vom 18. November 2009, XII ZB 152/09, Rn. 10; vgl. aber auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. November 2021, L 14 AS 530/21 B PKH, Rn. 7 ff.).
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